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Stefanie Schwecke

Bereichsleitung Bildung

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Ausbildung bei aqua

Ausbildung zum*zur Werker*in im Gartenbau

Die Arbeit & Bildung gGmbH bietet die Ausbildung zum*zur Werker*in im Gartenbau an.

Die Zielgruppe sind Menschen mit Beeinträchtigung im Sinne von § 117 SGB III. Eine Voraussetzung für die Zulassung zu einer Berufsausbildung zum*zur Werker*in im Gartenbau ist in der Regel eine Eignungsuntersuchung, die durch die zuständige Agentur für Arbeit veranlasst wird. Die Reha-Beratung der zuständigen Agentur für Arbeit informiert über Voraussetzungen und Anmeldung.

Beim Ausbildungsberuf Werker*in im Gartenbau handelt es sich um eine dreijährige Ausbildung. Sie wird bei uns als außerbetriebliche Einrichtung (Ausbildungsbetrieb), und in der Berufsschule (duale Ausbildung) durchgeführt.

Folgende Anforderungen werden an die Auszubildenden gestellt:

  • Förderschul- oder Hauptschulabschluss
  • Räumliches Vorstellungs- und Gestaltungsvermögen
  • Körperliche Belastbarkeit
  • Handwerkliche Geschicklichkeit
  • Zuverlässigkeit

Ein erfolgreicher Ausbildungsabschluss verbessert die Aussicht auf eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Gartenbauwerker*innen arbeiten beispielsweise in Gartenämtern, bei Gemeinden, in Betrieben des Produktionsgartenbaus oder in Fachbetrieben des Garten- und Landschaftsbaus. Hier sind sie je nach Fachrichtung mit Aufgaben rund um die Produktion von Nutz- oder Zierpflanzen bzw. rund um die Gestaltung und Begrünung von Anlagen und Gärten betraut. Als Gartenbauwerker*innen mit der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau können sie z.B. in der Pflege von Park- oder Verkehrsanlagen, im Naturschutz oder in der Landschaftspflege tätig werden.

Die Ausbildung wird von der Bundesagentur für Arbeit gefördert. Eine Teilnahme an der Ausbildung ist nur durch die Zuweisung durch die Beratungsfachkraft der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit möglich.

 

Metallfeinbearbeiter*in

Ausbildung zum*zur Metallfeinbearbeiter*in

Die Arbeit & Bildung gGmbH bietet die Ausbildung zum*zur Metallfeinbearbeiter*in an.


Die Zielgruppe sind Menschen mit Beeinträchtigung im Sinne von § 117 SGB III. Voraussetzung für die Zulassung zu einer Berufsausbildung zum*zur Metallfeinbearbeiter*in ist in der Regel eine Eignungsuntersuchung, die durch die zuständige Agentur für Arbeit veranlasst wird. Die Reha-Beratung der zuständigen Agentur für Arbeit informiert über Voraussetzungen und Anmeldung.

Beim Ausbildungsberuf Metallfeinbearbeiter*in handelt es sich um eine dreijährige Ausbildung. Sie wird bei uns als außerbetriebliche Einrichtung (Ausbildungsbetrieb) und in der Berufsschule (duale Ausbildung) durchgeführt.

Folgende Anforderungen werden an die Auszubildenden gestellt:

  • Förderschul- oder Hauptschulabschluss
  • Technisches Verständnis
  • Belastbarkeit und Ausdauer
  • Handwerkliche Geschicklichkeit
  • Zuverlässigkeit

Ein erfolgreicher Ausbildungsabschluss verbessert die Aussicht auf eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Metallfeinbearbeiter*innen arbeiten in Betrieben der Metallindustrie oder in Handwerksbetrieben des Metallgewerbes. Infrage kommen Beschäftigungen vor allem in der Serienfertigung, z.B. in der Feinmechanik, im Werkzeug-, Formen- und Maschinenbau. Nach ihrer Ausbildung müssen sich die Fachkräfte entscheiden, worauf sie sich spezialisieren möchten. Sie können beispielsweise vor allem an Werkzeugmaschinen in den Bereichen Drehen, Fräsen, Bohren und Schleifen arbeiten. Fertige Maschinen und Geräte stellen sie nach der Montage auf Anweisung auch ein und helfen bei der Montage beim Kunden mit. Wartungs- und Reparaturarbeiten nehmen sie ebenfalls vor. Für Metallfeinbearbeiter*innen gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich weiterzubilden. Im Laufe des Berufslebens muss man sein Fachwissen immer auf dem neuesten Stand halten und sich beispielsweise über verbesserte Bearbeitungsverfahren oder neuartige Werkstoffe informieren.

Die Ausbildung wird von der Bundesagentur für Arbeit gefördert.

Eine Teilnahme an der Ausbildung ist nur durch die Zuweisung durch die Beratungsfachkraft der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit möglich.

 

Begleitete betriebliche Ausbildung

Die Arbeit & Bildung gGmbH bietet eine begleitete betriebliche Ausbildung (bbA) an.

Die bbA ist eine „begleitete betriebliche Ausbildung für behinderte Menschen“ nach §117 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGBIII).

Durch individuelle fachliche Betreuung und Förderung, sowie eine sozialpädagogische Begleitung werden die Jugendlichen und Ausbildungsbetriebe während der gesamten Ausbildung intensiv unterstützt.

Die Maßnahme ist in eine Vorbereitungsphase und die Ausbildungsbegleitung gegliedert.

Die drei- bis sechsmonatige individuelle Vorbereitungsphase beginnt in der Regel im zweiten Halbjahr der Abgangsklasse berufsbildender bzw. allgemeinbildender Schulen. Gemeinsam mit den Teilnehmenden wird ausgehend von der Feststellung der persönlichen Fähigkeiten und den individuellen Bedürfnissen ein betrieblicher Ausbildungsplatz gesucht.

Die Ausbildungsbegleitung beginnt mit Aufnahme der Ausbildung und beinhaltet unter anderem:

  • individueller Stütz- und Förderunterricht,
  • kontinuierliche Beratungsangebote,
  • regelmäßiger Kontakt zum Kooperationsbetrieb, Berufsschule, Agentur für Arbeit u.a.

Betriebe, die einen Ausbildungsplatz zur Verfügung stellen wollen erhalten von aqua im Rahmen der begleiteten betrieblichen Ausbildung in folgenden Bereichen Unterstützung:

  • Übernahme der Personalakquisition nach Anforderungsprofil
  • Organisation und Begleitung eines vorgeschalteten Praktikums
  • Individuelle Betreuung der Jugendlichen während der gesamten Ausbildungszeit
  • Angebot einer Lernberatung während der Ausbildung
  • Durchführung eines bedarfsgerechten Förderunterrichts und thematischen Workshops
  • Zusammenarbeit mit der Berufsschule
 

Übersicht

 
Arbeit, Teilhabe, Gemeinnützige Werkstätten, Inklusion, Erster Arbeitsmarkt