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verstandenDurch das Bundes -Teilhabe - Gesetz wurde 2017 die rechtliche Grundlage, zur Wahl einer Frauenbeauftragten in Werkstätten für Menschen mit Behinderung geschaffen.
Die Frauenbeauftragte vertritt die Interessen und Rechte ihrer weiblichen Kolleginnen. Sie wird parallel zum Werkstattrat von ihren beschäftigten Kolleginnen für 4 Jahre gewählt.
Während ihrer Amtszeit ist sie unter anderem für folgende Themen zuständig:
• Gleichstellung von Frauen und Männern
• Vereinbarkeit von Familie und Beschäftigung
• Schutz vor körperlicher, sexueller und psychischer Belästigung oder Gewalt
Sie vernetzt sich mit Frauen-, sowie Gleichstellungsbeauftragten aus anderen Werkstätten und Städten, sowie mit Hilfseinrichtungen aus der Umgebung. Beschäftigte Frauen aus der Werkstatt können sich bei Fragen, Anliegen und Problemen, niedrigschwellig und vertrauensvoll im Sinne einer „Peer – Beratung“ an die Frauenbeauftragte wenden. Peer Beratung bedeutet: eine Beratung durch eine Person mit zum Beispiel den selben Merkmalen oder aus der gleichen Lebenssituation. Hier erhalten sie ein offenes Ohr und werden über weitere Handlungsmöglichkeiten innerhalb und außerhalb der Werkstätten beraten.
Eine Studie zeigt: Frauen mit Behinderung erleben mehr Gewalt als Frauen ohne Behinderung. Die Studie kommt von der Universität Bielefeld, im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus dem Jahr 2012.
Durch Angebote vor Ort, sollen die Frauen gehört und gestärkt werden. Zum Beispiel durch das Angebot von Frauencafés für einen gegenseitigen Austausch. Sie arbeitet eng mit dem Werkstattrat zusammen und ist bei Besprechungen mit der Leitung dabei, um dort ihre Position und die ihrer Kolleginnen zu vertreten.
Gerne Können Sie sich mit Ihren Fragen an uns wenden.
Telefon: 0441 – 3405 – 187
Email: frauenbeauftragte@wfbm-oldenburg.de
Isa de Buhr Frauenbeauftragte
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Sabine Haverkamp stellvertretende Frauenbeauftragte |
Sabine Ade Assistentin der Frauenbeauftragten |