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verstandenAm 17. November 2014 hat die Mitgliederversammlung der Gemeinnützigen Werkstätten Oldenburg
Zweck der Stiftung ist es, in der Region Oldenburg Angebote für Menschen mit Beeinträchtigung zu entwickeln: und zwar solche, die nachhaltig die Teilhabe in allen Lebensbereichen der Gesellschaft fördern und möglich machen.
Diesen Zweck hält unsere Satzung fest. In der Präambel der Satzung der Stiftung Teilhabe heißt es:
Die Stiftung Teilhabe hat sich zur Aufgabe gesetzt, die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung in allen Lebensbereichen nachhaltig zu verbessern.
Um den Zweck zu erfüllen, richtet die Stiftung ihre Förderung unmittelbar an Menschen mit Beeinträchtigung sowie an steuerbegünstigte Einrichtungen, welche das Ziel verfolgen, die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung zu verbessern. Besonderes Augenmerk bei der Förderung soll die Stiftung dabei auf Einrichtungen der Gemeinnützigen Werkstätten Oldenburg
Die Arbeit der Stiftung Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigung ist geprägt vom christlichen Menschenbild. Sie betrachtet jeden Menschen in seiner Einzigartigkeit und Besonderheit und möchte mit ihrem Wirken einen Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft leisten.
Weitere Informationen zur Stiftung Teilhabe können Sie auf der Homepage der Stiftung oder in der Stiftungsbroschüre einsehen.
Wollen Sie selbst Projekte für Menschen mit Beeinträchtigung fördern, dann laden Sie gerne unsern Flyer "Stiften und Spenden" herunter.